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15.07.2020
Juli 2020: Insolvenzanfechtung als Verstoß gegen Treu und Glauben
Insolvenzverwalter R wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter eines kleinen Bauunternehmens B bestellt. Das schuldnerische Bauunternehmen B, welches von Rechtsanwalt S beraten wird, unterhält geschäftliche Beziehungen zum Lieferanten L. Rechtsanwalt S schlägt dem vorläufigen Insolvenzverwalter vor, eine Aufrechnung der gegenseitig bestehenden Forderungen vorzunehmen. Diesem Vorschlag stimmt der vorläufige Insolvenzverwalter R zu. Darüber hinaus stimmt R der Fortführung der bestehenden vertraglichen Beziehungen zu, woraufhin der Lieferant L das schuldnerische Bauunternehmen B weiter beliefert.
Wenige Wochen später wechselt Rechtsanwalt S in die Kanzlei, der auch Rechtsanwalt R angehört. Danach wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baugesellschaft B eröffnet und Rechtsanwalt R zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser ficht sodann die zwischen dem schuldnerischen Bauunternehmen B und dem Lieferantin L vorgenommene Aufrechnung an.
Der im Baurecht erfahrene Rechtsanwaltskollege G, der den Lieferanten rechtlich berät, wendet sich mit der Frage an uns, ob die Anfechtung der Aufrechnung durch den Insolvenzverwalter R rechtswirksam ist. In unserem Sachverständigengutachten stellen wir fest, dass eine Anfechtung der Aufrechnung durch den Insolvenzverwalter R gegen Treu und Glauben verstößt, da dieser mit seiner Zustimmung als vorläufiger Insolvenzverwalter zur Aufrechnung der gegenseitig bestehenden Forderungen einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Die Anfechtung ist darüber hinaus auch zu missbilligen, da der Insolvenzverwalter R sein Amt aus berufsrechtlichen Gründen nicht hätte annehmen dürfen, da ganz eindeutig eine Interessenkollision vorlag, nachdem Rechtsanwalt S zu der Kanzlei von R gewechselt war. Rechtsanwalt G hat sich mit unserem Einverständnis den Inhalt unseres Gutachtens zu eigen gemacht und den gegen den Lieferanten L geltend gemachten Anfechtungsanspruch erfolgreich abgewehrt. Innerhalb von wenigen Minuten konnte dieser ein Fax in seiner Kanzlei vorfinden, wonach Rechtsanwalt R von seinem Anfechtungsbegehren Abstand nahm.
Dieser Fall zeigt, dass Anfechtungsbegehren von Insolvenzverwaltern genau zu betrachten sind. Es ist immer sinnvoll, Anfechtungsbegehren von Insolvenzverwaltern von erfahrenen Experten überprüfen zu lassen.
Admin - 18:47 @ Insolvenzrecht | Kommentar hinzufügen