Fall des Monats  

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Neueste 5 Einträge

  • Oktober 2020 - Gesellschafterstreit führt oft in die Insolvenz
  • September 2020 - Der befangene Richter
  • August 2020 - Anfechtung von Steuerberatergebühren (Bargeschäft)
  • Juli 2020: Insolvenzanfechtung als Verstoß gegen Treu und Glauben
  • Juni 2020: Geschäftsführerhaftung

18.10.2020

September 2020 - Der befangene Richter

Eine große deutsche Brauerei meldet in einem Insolvenzverfahren verschiedene Forderungen zur Tabelle an, die vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Daraufhin erhebt die Brauerei Klage beim Landgericht auf Feststellung ihrer angemeldeten Forderungen. Und obwohl es in dem Insolvenzverfahren keine signifikante Quote geben würde und somit nicht einmal ansatzweise ein Streitwert von 5.000,00 € erreicht ist, sieht sich das Landgericht infolge einer vorgeblich rügelosen Einlassung des Insolvenzverwalters für zuständig. Das Landgericht weist den Insolvenzverwalter darauf hin, dass dieser in Betracht ziehen sollte, auf seine Rüge der sachlichen Zuständigkeit zu verzichten. Denn es sei kein Grund ersichtlich, dass sich ein weiteres sächsisches Gericht mit der Sache befassen würde. Denn auch dieses könnte nur ausurteilen, welche der Parteien nach der Gesetzeslage Recht hat, ohne dass dies wirtschaftlich von Belang wäre. Außerdem teilt der zuständige Richter mit, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Parteien unerbittlich streiten würden, statt lösungsorientiert den Sachverhalt zu klären. Denn wirtschaftlich gesehen sei das Ergebnis wohl auch nach Auffassung beider Parteien null („schwarz oder rot, je nach Sichtweise“). Im weiteren Verlauf des Prozesses teilt der zuständige Richter dem Insolvenzverwalter mit, dass das Gericht sich geirrt habe, als es davon ausging, dass der Insolvenzverwalter die Grundbegriffe des Insolvenzrecht beherrschen würde. Daraufhin lässt der Insolvenzverwalter einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter stellen. Die beim Landgericht zuständige Kammer lehnt diesen Befangenheitsantrag ab und führt in seiner Begründung aus, dass die Aussage des Richters zwar äußerst grenzwertig sei, sie aber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung noch zumutbar wäre. Daraufhin weist der Insolvenzverwalter seine Prozessbevollmächtigte an, sofortige Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Landgerichtes beim Oberlandesgericht zu erheben. Das Oberlandesgericht sah das Ablehnungsgesuch gegen den Richter für begründet und führte in den Entscheidungsgründen aus, dass das Vorgehen des Richters unsachlich war und der Insolvenzverwalter sich daraufhin zu Recht herabgewürdigt sehen durfte.

Dieser Fall zeigt, dass es in der Praxis nicht immer leicht ist, mit den Beteiligten sachlich in einem Rechtsstreit zu diskutieren. Umso wichtiger ist es, dass erfahrene Prozessanwälte hinzugezogen werden, die mit solchen Situationen umzugehen wissen. Um Recht durchzusetzen bedarf es mitunter viel Kraft und Ausdauer. Wir unterstützen Sie dabei und kämpfen für ihre Rechte!

Admin - 12:43 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen

 
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